10-18-2006, 04:16 PM
|
#4 (permalink)
|
|
Super Moderator
Join Date: Jun 2004
Location: France
Posts: 2,060
Framboise is a name known to all Framboise is a name known to all Framboise is a name known to all 
|
Bonjour Thiebo,
Voici le passage qui me posait des problèmes :
die Kirche konnte nicht erlauben dass Vertrage im allgemein Formalcontracte waren, und nur die Eheschließung solo consensu geschlossen werden konnte
Maintenant c'est clair !
"Sehr geehrter Herr Von Mayenburg,
Herzlichen Dank für Ihre Email.
Leider habe ich Deutsch nur in der Schule gelernt, und deshalb möchte ich mich für meine Fehler entschuldigen.
In der BNF (Bibliothèque Nationale de France) gibt es mehrere Werke von Herrn Mikat, u.a. "Zur Entwicklung des Eheschließungsrechts in fränkischer Zeit", 1978 und "Abhandlungen zum Staatskirchenrecht und Eherecht", 1974.
Diese zwei Bücher sowie die anderen von Ihnen erwähnten Werke werde ich ganz sicher lesen.
Ich habe "Das Recht der Eheschließung" von Rudolph Sohm gelesen, und so wie Prof. Polock und Prof. Maitland geschrieben haben, konnte die Kirche keine weiteren Verträge verlangen, die den Formalcontracte entsprachen, obwohl die Eheschließung solo consensu erfolgen können sollte (einfacher: "zulässig sein sollte").
Prof. Polock und Prof. Maitland meinen, dass die Kirche des 13. Jahrhunderts aus diesem Grund ihr Vertragsrecht änderte und solo consensu* Verträge zuließ.
Diese Meinung habe ich weder in der französischen noch in der belgischen Fachliteratur gefunden. Deshalb ist es sehr interessant zu lesen, dass die Deutsche Vertragsrechtsgeschichte sich auf das Eherecht bezieht.
Meine Forschung betrifft die flandrischen Städte im 13. Jahrhundert, deshalb richte ich mein Augenmerk auf die Handelsverträge."
*****************************************
* solo consensu – das Konsensualprinzip
|
|
(Offline)
|
|