Bonjour,
Je correspond depuis peu avec une université en Allemagne et je dois faire une réponse à un professeur qui a répondu à un de mes emails. Bien évidemment, je ne voudrais pas faire de fautes trop ridicules.... Voici ce que j'ai écrit. Puis-je demander à une âme charitable d'enlever les pires erreurs ????
Un énorme MERCI d'avance,
Quote:
Sehr geehrter Herr Von Mayenburg,
Herzliche Danke für Ihre Email.
Leider habe ich Deutsch nur in der Schule gelernt, und deshalb entschulde ich mich für die Fehler die ich in dieser Email mache.
In die BNF (Bibliothèque Nationale de France), hat mann mehrere Arbeiten von Herrn Mikat, u.a. "zur Entwicklung des Eheschliessungsrechts in fränkischer Zeit", 1978 und "Abhandlungen zum Staatskirchenrecht und Eherecht", 1974. Diese 2 Bücher, und die andere Arbeiten die Sie beschreiben werde ich sicher lesen. Ich habe "Das Recht der Eheschließung" von Rudolph Sohm gelesen, und wie Prof. Polock und Prof. Maitland schieben, die Kirche konte nicht erlauben daß Vertrage im allgemein Formalcontracte waren, und nur die Eheschließung solo consensu geschliessen werden konnte. Prof. Polock und Maitland meinen daß deshalb die Kirche in XIIIe Jahrhundert sein Vertragsrecht änderte und erließ daß Vertrage in allgemeine solo consensu geschießen werden. Diese Idee habe ich in Französischen und Belgischen Arbeiten nicht gefunden. Deshalb ist es sehr interessant zu lesen daß die Deutsche Vertragsrechtsgeschichte sich auf dem Eherechte richt.
Meine Forschung begreift die Flandrische Städte in XIIIe Jahrhunderts und deshalb richte ich mich auf Commerzvertrage.
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